Häufig gestellte Fragen
Kostet der Besuch der Theodor-Dierlamm-Schule Schulgeld?
Die Theodor-Dierlamm-Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, in der den Eltern für die Lehrerversorgung und die sächliche Ausstattung keine Kosten entstehen. Wir erheben kein extra Schulgeld.
Für unsere Schülerinnen und Schüler haben wir zusätzliches Betreuungspersonal eingestellt (z.B. FSJ). Diese Mitarbeiter können jedoch nur über einen mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis ausgehandelten Sonderpflegesatz bezahlt werden. Damit die Diakonie Stetten die Betreuungskosten mit dem Sozialhilfeträger abrechnen kann, ist für jedes Kind ein formaler Antrag durch die Eltern auf Eingliederungshilfe notwendig. Auf die Gewährung dieser Hilfe hat ihr Kind, sofern es nicht selbst vermögend ist oder keine Schadens- bzw. Entschädigungsansprüche bestehen, einen Rechtsanspruch. Den Antrag erhalten Eltern von der Diakonie Stetten, sowie sie sich für die Beschulung entschieden haben.
Für Verbrauchsmaterial, wie Klebestifte, Buntstifte oder Arbeitsblätter, zahlen die Eltern 30,- Euro jährlich.
Wie kommt mein Kind zur Schule?
Entsprechend der Regelungen an den öffentlichen Schulen, werden unsere Schülerinnen und Schüler über einen Fahrdienst mit Kleinbussen bei ihren Eltern abgeholt und zu uns an die Schule gebracht. Hierzu müssen Eltern gegenüber dem Kostenträger einen „Härtefallantrag“ (Antrag auf Anerkennung eines Ausnahmefalls zum Einsatz eines Schülerfahrzeugs) stellen. Ist es den Eltern selbst möglich, mit ihrem privaten PKW den Schulweg zu gewährleisten, werden sie hierfür mit einer Kilometerpauschale entschädigt. Selbständige Schülerinnen und Schüler können mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen.
An unserer Schule werden die meisten Fahrdienste vom Roten Kreuz übernommen. Es ist in jedem Fahrzeug ein Fahrer und eine Begleitperson anwesend.
Hier hat unsere Privatschule die exakt gleichen Bedingungen wie die öffentlichen Schulen, da die Kosten der Fahrt vom Landkreis übernommen werden.
Wie sieht die medizinische Versorgung an der Schule aus?
Für medizinische Notfälle wird unverzüglich der Rettungsdienst gerufen. Jedes Klassenzimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Lehrer können über eine Notfallnummer zusätzlich kurzfristig auf Unterstützung durch eine ausgebildete Fachkraft in Kinderkrankenpflege (Krankenschwester) zugreifen.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden vom schulischen Personal nicht übernommen, außer es handelt sich um einfache begleitende Hilfsleistungen nach Anordnung des behandelnden Arztes und nach erfolgter fachlicher Einweisung. Beispielsweise können Medikamente nach vorliegender ärztlicher Verordnung durch unsere Mitarbeiter verabreicht werden. Auch die Bedienung von Sondenpumpen zur Nahrungsaufnahme wird durch unser schulisches Personal gewährleistet. Für eine notwendige medizinische Behandlungspflege wird ein Pflegedienst eingesetzt, der über die häusliche Krankenversicherung finanziert wird.